Allgemeines zum japanisch-deutschen Übersetzen Die japanische Sprache ist mit keiner anderen Sprache eindeutig verwandt. Mit dem Koreanischen weist sie strukturelle Parallelen auf, zeigt jedoch kaum lexikalische Übereinstimmungen. Aus dem Chinesischen hat sie viele Lehnwörter und die Zeichenschrift übernommen, hat aber vom Satzbau keinerlei Ähnlichkeiten. So steht Japanisch als Sprache der rund 125 Millionen Japaner in der Welt der Sprachen recht isoliert da. In Kultur, Technik und Wissenschaft hat die japanische Sprache heute dennoch weitreichende Bedeutung. Neben den Büchern bekannter japanischer Autoren - neuerdings auch die Manga - werden daher schon seit vielen Jahren auch oft japanische Patentschriften, wissenschaftliche Studien und Geschäftsverträge ins Deutsche übersetzt. Ferner ist auch der Bedarf an Dolmetschern gestiegen, die nicht den gedruckten Text, sondern das gesprochene Wort in die jeweils andere Sprache übertragen. Auch wenn gegenwärtig immer mehr Menschen die japani- sche Sprache erlernen, werden Übersetzer und Dolmet- scher für Japanisch, die geschäftliche Verträge über- setzen oder Verhandlungen dolmetschen können, ebenso wie Patentübersetzer unverzichtbar bleiben.
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher"“ oder „Übersetzer“ sind nicht geschützt. Das heißt, jede Person, die ihre Sprachkenntnisse als ausreichend für die professionelle Ausführung von Übersetzungs- oder Dolmetschaufträgen ansieht, darf sich auch ohne entsprechende akademische Ausbildung als „Übersetzer“ oder „Dolmetscher“ bezeichnen (das gilt übrigens auch für „Psychologen“). Es ist daher nicht einfach, unter den vielen Anbietern von Übersetzungs- und Dolmetsch-Leistungen denjenigen auszuwählen, der über ausreichendes fachliches Können und Berufserfahrung verfügt.Erfahrene Übersetzer und auch Dolmetscher finden Sie unter anderem auf den Webseiten der Übersetzerverbände, (z.B. des Deutschen Verbandes der freien Übersetzer und Dolmetscher oder des Bundes Deutscher Übersetzer), von www.sprachmittler.de und bei www.proz.com. Proz.com bietet den großen Vorteil, dass auf diesen Seiten auch nähere Informationen über die Qualifikation und fachliche Spezialisierungen der Anbieter gegeben und diese (wie übrigens auch die Auftraggeber) dort auch von den Vertragspartnern bewertet werden können. Bei der Beurteilung von anderen Anbietern von Übersetzungs-Dienstleistungen sind Sie weitgehend auf deren Selbstdarstellung angewiesen. Ein Übersetzer-Diplom gewährleistet zwar, dass der Anbieter erfolgreich eine Grundausbildung durchlaufen hat.
Welche Leistungen Sie hinsichtlich der Übersetzung von Texten aus bestimmten Fachgebieten erwarten können, ist damit noch nicht geklärt. Bei Agenturen, die Übersetzer für Japanisch vermitteln, erfährt der Auftraggeber in der Regel wiederum nicht, wer seinen Text übersetzt. Der Übersetzer erfährt umgekehrt nicht, welche spezielle Zielsetzung der Auftraggeber mit der Übersetzung verfolgt; Rückfragen des Übersetzers an die Auftraggeber sind meist gar nicht oder nur indirekt über die Agentur möglich. Einige Agenturen werden Ihnen auch die Erledigung von japanisch-deutschen Übersetzungsaufträgen anbieten, obwohl sie keinen Übersetzer für Japanisch unter ihrem Mitarbeiterstamm haben. Es kommt vor, dass diese Agenturen dann selbst über das Internet nach entsprechenden Übersetzern suchen.Durch die Beglaubigung einer Übersetzung versichert der dazu durch ein Gericht ermächtigte Übersetzer, dass die Übersetzung eines ihm vorgelegten Quelltextes vollständig und korrekt ist und rechtlichen Ansprüchen genügt. Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel notwendig, wenn z. B. die Übersetzungen von Urkunden, Verträgen oder Patenten bei Behörden vorgelegt werden sollen. Die Ermächtigung nehmen die Oberlandesgerichte der Bundesländer auf Antrag des Übersetzers vor, wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse der japanischen Sprache und der deutschen Rechtssprache nachweisen kann. Ein ermächtigter Übersetzer kann nach Überprüfung der Richtigkeit auch Übersetzungen beglaubigen, die er nicht selbst angefertigt hat.
Prof. Dr. Kay Genenz Wallstr. 28 67251 Freinsheim
Tel. (+49) 1-777-332-444 Email: kay@genenz.de Web: www.genenz.de/

DR. GENENZ

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