Allgemeines zum japanisch-deutschen
Übersetzen
Die japanische Sprache ist mit keiner anderen
Sprache eindeutig verwandt. Mit dem Koreanischen
weist sie strukturelle Parallelen auf, zeigt jedoch
kaum lexikalische Übereinstimmungen. Aus dem
Chinesischen hat sie viele Lehnwörter und die
Zeichenschrift übernommen, hat aber vom Satzbau
keinerlei Ähnlichkeiten. So steht Japanisch als
Sprache der rund 125 Millionen Japaner in der Welt
der Sprachen recht isoliert da.
In Kultur, Technik und Wissenschaft hat die
japanische Sprache heute dennoch weitreichende
Bedeutung. Neben den Büchern bekannter
japanischer Autoren - neuerdings auch die Manga -
werden daher schon seit vielen Jahren auch oft
japanische Patentschriften, wissenschaftliche
Studien und Geschäftsverträge ins Deutsche
übersetzt. Ferner ist auch der Bedarf an
Dolmetschern gestiegen, die nicht den gedruckten
Text, sondern das gesprochene Wort in die jeweils
andere Sprache übertragen.
Auch wenn gegenwärtig immer mehr Menschen die japani-
sche Sprache erlernen, werden Übersetzer und Dolmet-
scher für Japanisch, die geschäftliche Verträge über-
setzen oder Verhandlungen dolmetschen können, ebenso
wie Patentübersetzer unverzichtbar bleiben.
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher"“ oder
„Übersetzer“ sind nicht geschützt. Das heißt, jede
Person, die ihre Sprachkenntnisse als ausreichend
für die professionelle Ausführung von
Übersetzungs- oder Dolmetschaufträgen ansieht,
darf sich auch ohne entsprechende akademische
Ausbildung als „Übersetzer“ oder „Dolmetscher“
bezeichnen (das gilt übrigens auch für
„Psychologen“). Es ist daher nicht einfach, unter
den vielen Anbietern von Übersetzungs- und
Dolmetsch-Leistungen denjenigen auszuwählen,
der über ausreichendes fachliches Können und
Berufserfahrung verfügt.Erfahrene Übersetzer und
auch Dolmetscher finden Sie unter anderem auf
den Webseiten der Übersetzerverbände, (z.B. des
Deutschen Verbandes der freien Übersetzer und
Dolmetscher oder des Bundes Deutscher
Übersetzer), von www.sprachmittler.de und bei
www.proz.com. Proz.com bietet den großen Vorteil,
dass auf diesen Seiten auch nähere Informationen
über die Qualifikation und fachliche
Spezialisierungen der Anbieter gegeben und diese
(wie übrigens auch die Auftraggeber) dort auch von
den Vertragspartnern bewertet werden können.
Bei der Beurteilung von anderen Anbietern von
Übersetzungs-Dienstleistungen sind Sie
weitgehend auf deren Selbstdarstellung
angewiesen. Ein Übersetzer-Diplom gewährleistet
zwar, dass der Anbieter erfolgreich eine
Grundausbildung durchlaufen hat.
Welche Leistungen Sie hinsichtlich der Übersetzung
von Texten aus bestimmten Fachgebieten erwarten
können, ist damit noch nicht geklärt. Bei Agenturen, die
Übersetzer für Japanisch vermitteln, erfährt der
Auftraggeber in der Regel wiederum nicht, wer seinen
Text übersetzt. Der Übersetzer erfährt umgekehrt nicht,
welche spezielle Zielsetzung der Auftraggeber mit der
Übersetzung verfolgt; Rückfragen des Übersetzers an
die Auftraggeber sind meist gar nicht oder nur indirekt
über die Agentur möglich. Einige Agenturen werden
Ihnen auch die Erledigung von japanisch-deutschen
Übersetzungsaufträgen anbieten, obwohl sie keinen
Übersetzer für Japanisch unter ihrem Mitarbeiterstamm
haben. Es kommt vor, dass diese Agenturen dann
selbst über das Internet nach entsprechenden
Übersetzern suchen.Durch die Beglaubigung einer
Übersetzung versichert der dazu durch ein Gericht
ermächtigte Übersetzer, dass die Übersetzung eines
ihm vorgelegten Quelltextes vollständig und korrekt ist
und rechtlichen Ansprüchen genügt. Beglaubigte
Übersetzungen werden in der Regel notwendig, wenn
z. B. die Übersetzungen von Urkunden, Verträgen oder
Patenten bei Behörden vorgelegt werden sollen. Die
Ermächtigung nehmen die Oberlandesgerichte der
Bundesländer auf Antrag des Übersetzers vor, wenn
dieser die erforderlichen Kenntnisse der japanischen
Sprache und der deutschen Rechtssprache
nachweisen kann. Ein ermächtigter Übersetzer kann
nach Überprüfung der Richtigkeit auch Übersetzungen
beglaubigen, die er nicht selbst angefertigt hat.
Prof. Dr. Kay Genenz
Wallstr. 28
67251 Freinsheim
Tel. (+49) 1-777-332-444
Email: kay@genenz.de
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