Qualitätsprüfung / Evaluation von Übersetzungen
Gelegentlich kommt es dazu, dass ein Auftraggeber nicht mit der Erfüllung
ihres Übersetzungsauftrages zufrieden ist. Für den Auftraggeber ist es in
solchen Fällen allerdings sehr schwierig nachzuweisen, ob der Übersetzer
seine Aufgabe verantwortungsvoll wahrgenommen hat – es sei denn, es
handelt sich lediglich um offensichtliche Zahlendreher. Übersetzungsfehler
können jedoch schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und so empfiehlt
es sich bei Verdachtsfällen immer, zunächst mit dem Übersetzer Kontakt
aufzunehmen, um entsprechende Fragen zu klären. Lässt sich über den
Kontakt mit der Agentur bzw. mit dem Übersetzer keine befriedigende
Lösung finden, kann ein Gutachter mit der Beurteilung der
Übersetzungsqualität beauftragt werden. Ein Gutachten zur Bewertung von
japanisch-deutschen Übersetzungsleistungen schließt z. B. die Prüfung der
informativen und stilistischen Äquivalenz, Angemessenheit im Ausdruck und
die Berücksichtigung des Skopus ein.
Ein solches Verfahren macht Sinn, wenn es um erhebliche Mängel geht,
die zu größeren Schäden für den Auftraggeber geführt haben. Da es – wie
im Straßenverkehr – auch bei sorgfältiger Arbeitsweise zu Fehlern
kommen kann, sollte sich ein Übersetzer stets durch eine
Vermögenshaftpflicht-Versicherung gegen das Risiko entsprechender
Schadenersatzforderungen absichern. Bei der Auftragvergabe sollte man
sich auch danach erkundigen, ob der Übersetzer für den Fall der Fälle
eine Versicherung abgeschlossen hat. Manche Übersetzer und Agenturen
bieten ihren Kunden Proofreading oder auch Korrekturlesen an. Eine
solche Vier-Augen-Kontrolle ist sinnvoll bei professionellen Texten und
immer dann, wenn höchste Qualität der Übersetzung aus dem
Japanischen gewünscht wird.
Prof. Dr. Kay Genenz
Wallstr. 28
67251 Freinsheim
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