Qualitätsprüfung / Evaluation von Übersetzungen Gelegentlich kommt es dazu, dass ein Auftraggeber nicht mit der Erfüllung ihres Übersetzungsauftrages zufrieden ist. Für den Auftraggeber ist es in solchen Fällen allerdings sehr schwierig nachzuweisen, ob der Übersetzer seine Aufgabe verantwortungsvoll wahrgenommen hat – es sei denn, es handelt sich lediglich um offensichtliche Zahlendreher. Übersetzungsfehler können jedoch schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und so empfiehlt es sich bei Verdachtsfällen immer, zunächst mit dem Übersetzer Kontakt aufzunehmen, um entsprechende Fragen zu klären. Lässt sich über den Kontakt mit der Agentur bzw. mit dem Übersetzer keine befriedigende Lösung finden, kann ein Gutachter mit der Beurteilung der Übersetzungsqualität beauftragt werden. Ein Gutachten zur Bewertung von japanisch-deutschen Übersetzungsleistungen schließt z. B. die Prüfung der informativen und stilistischen Äquivalenz, Angemessenheit im Ausdruck und die Berücksichtigung des Skopus ein.
Ein solches Verfahren macht Sinn, wenn es um erhebliche Mängel geht, die zu größeren Schäden für den Auftraggeber geführt haben. Da es – wie im Straßenverkehr – auch bei sorgfältiger Arbeitsweise zu Fehlern kommen kann, sollte sich ein Übersetzer stets durch eine Vermögenshaftpflicht-Versicherung gegen das Risiko entsprechender Schadenersatzforderungen absichern. Bei der Auftragvergabe sollte man sich auch danach erkundigen, ob der Übersetzer für den Fall der Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat. Manche Übersetzer und Agenturen bieten ihren Kunden Proofreading oder auch Korrekturlesen an. Eine solche Vier-Augen-Kontrolle ist sinnvoll bei professionellen Texten und immer dann, wenn höchste Qualität der Übersetzung aus dem Japanischen gewünscht wird.
Prof. Dr. Kay Genenz Wallstr. 28 67251 Freinsheim
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DR. GENENZ

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